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RENO Nr. 5 vom Seite 8

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Notar entscheidet über die Akteneinsicht

Die Erblasserin hat zu Lebzeiten an ihr Kind 1 eine Eigentumswohnung übergeben und diesem eine Generalvollmacht erteilt. Nach dem Versterben der Erblasserin streiten die Kinder der Erblasserin über deren Geschäftsfähigkeit. Sie entbinden den Notar von seiner Schweigepflicht, damit er zum Zustand und zur Medikation der Erblasserin Auskunft geben kann. Dazu beantragt das Kind 1 bei dem Notar, ihm Einsichtnahme in die Nebenakte zu dem Grundstücksüberlassungsvertrag insoweit zu gewähren, als daraus Wahrnehmungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit der Erblasserin hervorgehen. Diesen Antrag lehnt der Notar ab. Hiergegen wendet sich das Kind 1 mit der Beschwerde, der der Notar abhilft und erklärt, dass es in der Nebenakte Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit nicht gibt und er lediglich handschriftlich vermerkt hat „voll geschäftsfähig.“ Das Kind 1 beantragt weiterhin Einsichtnahme in die Akte. Ohne Erfolg, entscheidet der BGH ( KIEHL TAAAJ-60625).

Leitsatz: Der Notar, der von der Pfl...

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