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Arbeitshilfe Mai 2024

Die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen ist verfassungskonform?

Ist die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen verfassungskonform?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (BFH VIII R 3/24).