Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69844-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53699-1

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Der optimale Kurzvortrag (9. Auflage)

Thema 6 Korrekturvorschrift, § 129 AO

Einleitung

  • Durch § 129 AO können offensichtliche Unrichtigkeiten bei Erlass eines Verwaltungsaktes berichtigt werden

  • maßgeblich ist das von der Finanzverwaltung Gewollte, nicht das offensichtlich unrichtig Erklärte

Hauptteil

  • Anwendungsbereich: alle wirksam bekannt gegebenen Verwaltungsakte (Steuerbescheide, Bescheid über Stundung, Erlass, . . .)

  • Voraussetzungen

    • Schreibfehler: schriftliche Willensäußerung weicht ungewollt (versehentlich) von der Willensbildung ab = mechanisches Versehen; z. B. Tippfehler, Zahlendreher.

    • Rechenfehler: Fehlleistung beim Vollzug mathematischer Operationen = mechanischer Fehler; z. B. Additions-, Subtraktionsfehler.

    • ähnliche offenbare Unrichtigkeiten:

      ähnliche Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler = Abweichung zwischen Willensbildung und Willensäußerung außerhalb rechtlicher Erwägung, d. h. Falschäußerung beruht auf einem mechanischen Versehen (Flüchtigkeit, Unachtsamkeit). Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sie durchschaubar, eindeutig oder augenfällig ist.

Beispiel:
  • ähnliche offenbare Unrichtigkeit – ja: falsches Ablesen der Tabelle; Nichterfassen einer eindeutig vorliegenden und vom Bearbeiter bearbeiteten Einkunftsart; Eingeben einer fals...

Der optimale Kurzvortrag

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