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BFH Urteil v. - I R 81/75 BStBl 1978 II S. 651

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Zur Behandlung von Wechselkrediten als Dauerschulden

Leitsatz

Wechselkredite werden zu gewerbesteuerlichen Dauerschulden, wenn sie ständig in der Weise revolviert werden, daß jeweils nach Ablauf von drei Monaten neue Wechsel begeben werden und auf diese Weise ein bestimmter Kredit über einen längeren Zeitraum als ein Jahr gewährt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 651
PAAAA-91358

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