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BFH Urteil v. - III R 14/78 BStBl 1979 II S. 433

Gesetze: BewG 1965 § 75 Abs. 5

Gewerbliche Mitbenutzung eines Einfamilienhausgrundstücks, sobald die dazu erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind

Leitsatz

Ein Grundstück wird bereits dann zu gewerblichen Zwecken mitbenutzt (§ 75 Abs. 5 Satz 4 BewG 1965), wenn alle wesentlichen objektiven Vorkehrungen, insbesondere die bauliche Gestaltung, für die nachfolgende tatsächliche gewerbliche Mitbenutzung getroffen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 433
UAAAA-91420

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