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BFH Urteil v. - III R 95/76 BStBl 1979 II S. 6

Gesetze: BewG 1965 § 9 Abs. 2BewG 1965 § 11 Abs. 2

Ermittlung des gemeinen Werts von Aktien und Anteilen; Einfluß auf die Geschäftsführung

Leitsatz

Ist bei einer GmbH kein Gesellschafter vorhanden, der aufgrund seines Geschäftsanteils allein die Mehrheit der Stimmen für die Beschlußfassung in der Gesellschafterversammlung besitzt, so kann auch ein Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von rd. 18 v.H. nicht ohne Einfluß auf die Geschäftsführung der Gesellschaft sein (Anschluß an Urteil vom III R 79/74, BFHE 119, 496, BStBl II 1976, 706).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 6
KAAAA-91445

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