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NWB Nr. 41 vom Seite 2892

Bundesrat beschließt Verbrauch- und Umsatzsteueränderungen

[i]Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, BR-Drucks. 464/22Der Bundesrat hat am den vom Bundestag am beschlossenen Änderungen bei den Verbrauchsteuern (Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen) zugestimmt, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Eigentlich dient das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen der Umsetzung von EU-Recht, insbesondere der EU-Systemrichtlinie sowie der EU-Alkoholstrukturrichtlinie, es wurde allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt:

  • [i]Rondorf, NWB 12/2021 S. 826 Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie: Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.

  • [i]Hörster, NWB 1/2022 S. 18 Vorsteuerpauschale für Landwirte: Die Vorsteuerpauschale für Landwirte wird ab dem von 9,5 % auf 9 % abgesenkt.

  • [i]Bierwürze Kleine Brauereien stärken: Die eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft ...