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BFH Urteil v. - VIII R 158/73 BStBl 1979 II S. 99

Gesetze: EStG 1965 § 15 Nr. 1EStG 1965 § 16 Abs. 3

Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch Verpachtung, sondern erst bei späterer Veräußerung des verpachteten Unternehmens

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nach erklärter Betriebsaufgabe anläßlich der Verpachtung des Gewerbebetriebs ist ein originärer Geschäftswert nicht anzusetzen.

2. Wird nach der erklärten Betriebsaufgabe das verpachtete Unternehmen veräußert und dabei ein Erlös für den Geschäftswert erzielt, so ist dieser Erlös eine gewerbliche Einnahme.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 99
NAAAA-91470

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