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BFH Urteil v. - IV R 154-155/77 BStBl 1980 II S. 269

Leitsatz

Schuldet eine GmbH & Co. KG einem freiberuflich tätigen Steuerberater, der an der KG zu 50 v.H. als Kommanditist beteiligt ist und als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch die Geschäfte der KG führt, aufgrund eines auf Dauer angelegten Beratungsauftrags Vergütungen für Buchführungsarbeiten und für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, so gehören diese Vergütungen gemäß § 15 (Abs. 1) Nr. 2 Halbsatz 2 EStG zu den gewerblichen Einkünften.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 269
FAAAA-91490

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