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NWB Nr. 42 vom Seite 2956

EU-Verordnung über Notfallmaßnahmen zur Bekämpfung hoher Energiepreise in Kraft getreten

Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Angesichts der im Jahr 2022 auf Rekordniveau gestiegenen Gas- und Strompreise hat die EU-Kommission Anfang September 2022 ein EU-weites Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das die Auswirkungen der Energiepreise in Europa abmildern soll.

[i]VO sieht Stromverbrauchsenkung bindend vorDer dazu passende EU-Verordnungsentwurf, den die EU-Kommission am beschlossen hat (COM [2022] 473 endgültig), schreibt bindend vor, dass die Mitgliedstaaten in Spitzenzeiten den Stromverbrauch um 5 % senken. Sog. Übergewinne bei Energiefirmen sollen abgeschöpft werden, die erwarteten 140 Mrd. € in Hilfsprogramme für Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen fließen. Bei Öl-, Gas- und Kohlekonzernen soll eine Solidaritätsabgabe auf Gewinne erhoben werden, die mehr als 20 % höher sind als der Durchschnitt der letzten drei Jahre. Die Gewinne von Anbietern, die besonders günstig produzieren können, sollen oberhalb von 180 €/MWh abgeschöpft werden. Die Regeln für Liquiditätshilfen sollen gelockert werden, um betroffenen Unternehmen gezielt helfen zu können. Diesen Verordnungsentwurf haben die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2022 beraten und ihm zugestimmt. 

EU-Parlament stimmt Verordnung zu

[i]Parlament spricht sich für weitere Sofortmaßnahmen ausDie EU-Verordnung über Notfallmaßnahme...

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