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BFH Urteil v. - IV R 37/76 BStBl 1980 II S. 321

Gesetze: EStG § 34 Abs. 4

Vergütung, die ein Richter für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare erhält, kann nach § 34 Abs. 4 EStG ermäßigt zu besteuern sein

Leitsatz

Übernimmt ein Richter ohne Entlastung in seinem Amt zusätzlich die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare, so besteht zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kein unmittelbarer Zusammenhang. Ob die Nebentätigkeit selbständig ausgeübt wird, ist deshalb nach dem Rechtsverhältnis zu beurteilen, aufgrund dessen sie ausgeübt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 321
HAAAA-91498

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