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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 10 | Sportler: Gewerbliche Tätigkeit und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten laut Bundesfinanzhof einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird. In diesem Fall stellen finanzielle Unterstützungen der Sportförderung aufgrund des weiten Verständnisses des Veranlassungsbegriffs Betriebseinnahmen dar.

Bei den letzten Olympischen Sommerspielen, die coronabedingt erst 2021 in Tokio stattfanden, gab es 37 Medaillen für das deutsche Team. Bei den Winterspielen Anfang dieses Jahres in Peking waren es 27. – Die Chance, als Steuerberater einen Sportler zu betreuen, der das Gefühl kennt, bei Olympischen Spielen auf dem Treppchen zu stehen, ist also nicht allzu groß. Aber auch wenn Sie keinen absoluten Spitzensportler in der Mandantschaft haben, kann eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs für Sie bedeutsam sein – zur gewerblichen Tätigkeit eines Sportlers und zur Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung.

Im Streitfall war der Kläger als erfolgreicher Sportler Mitglied einer Sport...