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NWB Nr. 43 vom Seite 3012

Geplante Änderungen beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3026Im Zuge des JStG 2022 sollen die Vorschriften zum Abzug von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung mit Wirkung ab dem VZ 2023 „modernisiert“ werden. Dies betrifft die Berücksichtigung von Arbeitszimmeraufwendungen und die Homeoffice-Pauschale. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen (insbesondere durch dramatisch gestiegene Energiepreise) ist die beabsichtigte Modernisierung nach Auffassung des Verfassers jedoch teilweise nicht gelungen.

Gesetzgeberische Ziele

[i]Reaktion auf Flexibilisierung der ArbeitsweltDie Corona-Pandemie hat die „büromäßige“ Arbeitswelt dauerhaft verändert und zu einer Flexibilisierung bei der räumlichen Wahl des Arbeitsplatzes geführt. Dadurch werden Arbeitsplätze jedoch oft parallel vorgehalten, im Betrieb bzw. beim Arbeitgeber und in der häuslichen Wohnung, was angesichts des knappen Wohnraums gesamtgesellschaftlich nicht sinnvoll ist. Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten will der Gesetzgeber dieser Entwicklung nunmehr entgegensteuern, indem die Abzugsregelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale angepasst werden.

Änderungen beim häuslichen Arbeitszimmer

Ein unbeschränkter Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen soll künftig nur noch möglich sein, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das könnte für einige Steuerpflichtige im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einer erheblichen Verschlechterung führen. Liegt kein Mittelpunktsfall vor, wird künftig eine Jahrespauschale von