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NWB Nr. 43 vom

Aus § 102 StaRUG folgende Belehrungspflicht des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten

Wolfgang Leibner und Beatrice Koobs

Der Bundesgerichtshof hat durch seine neueren Entscheidungen im Bereich des Anfechtungsrechts eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vollzogen und erhöht die Anforderungen an eine Anfechtbarkeit von Zahlungen, die vor der Insolvenz erfolgt sind. Die Änderungen in der Rechtsprechung könnten zukünftig auch Auswirkungen auf die Auslegung des Merkmals der Offenkundigkeit „entsprechender Anhaltspunkte“ in § 102 StaRUG und damit auf die Hinweispflichten des Steuerberaters haben.

Bedeutung von Beweisanzeichen für Vorsatzanfechtung und Hinweispflichten

[i]Hinreichende Nachweise bei der VorsatzanfechtungIm Rahmen der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) lässt die Rechtsprechung bestimmte Beweisanzeichen zur Feststellung zentraler Merkmale ausreichen, da die vollständige Aufklärung der vorliegenden Sachverhalte vielfach objektiv nicht möglich ist, z. B. wegen des Fehlens wesentlicher Geschäftspapiere oder Buchhaltungsunterlagen.

[i]Beweisanzeichen sind auch für Hinweispflichten des StB relevantDiese Beweisanzeichen beziehen sich auf die Umstände, aus denen auf die Krise oder die Insolvenzreife eines Unternehmens geschlossen werden kann oder muss. Sie sind daher auch für das Vorliegen der Voraussetzungen relevant, unter denen § 102 StaRUG Hinweis- und Warnpflichten des...