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BFH Urteil v. - VIII R 32/75 BStBl 1981 II S. 170

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3GewStG § 2 Abs. 1

Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen selbst gestaltend und entscheidend mitwirkt

Leitsatz

Der Hersteller eines Films ist nur dann Künstler i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG, wenn er an allen Tätigkeiten, die für den künstlerischen Wert des einzelnen Films bestimmend sind, selbst mitwirkt und dabei den entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung des Films ausübt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 170
EAAAA-91580

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