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BBK Nr. 21 vom

AfA nach entgeltlichem Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

BFH stellt wichtige Grundsätze auf

Wolfgang Eggert

Die Ermittlung der AfA im Fall der Überschusseinkünfte ist grundsätzlich problemlos und geklärt. Bei einem Anteilserwerb an einer Mitunternehmerschaft ist das Instrument der Ergänzungsbilanz ebenfalls gut bekannt, um Anschaffungskosten steuerlich beim Erwerber zu berücksichtigen. Dagegen wurde die Behandlung im Fall von vermögensverwaltenden Personengesellschaften – also Überschusseinkünfte erzielenden Gesellschaften – bei einem Anteilserwerb bisher erstaunlich wenig diskutiert. Der BFH hat nun mit der Entscheidung vom - IX R 22/19 wichtige Grundsätze aufgestellt.

I. Sachverhalt

Im Urteilsfall erzielte eine vermögensverwaltende GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von mehreren bebauten Grundstücken. Die Gewinnermittlung erfolgte durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Beteiligt an der GbR waren zunächst A und B je zur Hälfte. A übertrug zum 16 % seiner Anteile an B und weitere 34 % an dessen Ehefrau C. Übertragen wurden die Anteile mit allen damit verbundenen Gewinnbezugs- und sonstigen Nebenrechten einschließlich sämtlicher sich zum Übergangsstichtag ergebender ...