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StuB Nr. 21 vom Seite 801

Die Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung

Der Trilog-Kompromiss vom 21.6.2022

WP/StB Nils Borcherding, Viola Möller, WP/StB Hubertus Schencking und WP/StB Stefanie Skoluda

Am haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erzielt. Die Einigung ist darauf ausgerichtet, Lücken in den geltenden Vorschriften der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu schließen und sowohl den Anwenderkreis als auch den Inhalt der bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis einheitlicher Standards zur Berichterstattung zu erweitern. Die erzielte vorläufige Einigung bedarf allerdings noch des formalen Annahmeverfahrens. Änderungen inhaltlicher Art werden jedoch nicht mehr erwartet.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145

Kernfragen
  • Wer ist von der kommenden Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen und ab wann müssen betroffene Unternehmen berichten?

  • Wo ist die Berichterstattung vorzunehmen?

  • Nach welchen Vorschriften hat die Prüfung zu erfolgen?

I. Einleitung

[i]Baumüller, Die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive, PiR 10/2022 S. 329, NWB AAAAJ-22492 Baumüller/Scheid/Müller, Entwürfe zu europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Relevanz für den Mittelstand?, StuB 15/2022 S. 581, NWB YAAAJ-18256 Bereits 2014 wurde im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und vor dem Hintergrund der Finanzkrise die sog. EU-CSR-Richtlinie 2014/95/EU eingeführt, die bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse zu einer jährlichen Unternehmensberichterstattung in Form einer nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung verpflichtet. Die Entscheidungsnützlichkeit der nichtfinanziellen Erklärungen, die seit 2017 von den betroffenen Unternehmen zu veröffentlichen sind, wurde jedoch zahlreich bemängelt. Dabei wurden insbesondere die unzureichende Vergleichbarkeit der Informationen aufgrund einer fehlenden Konkretisierung der erforderlichen Angaben sowie die Mitgliedstaatenwahlrechte beim Ausweis und zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung kritisiert. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach verlässlichen nichtfinanziellen Informationen durch Investoren und andere Adressaten weiter ungebrochen zu.

Diesen Entwicklungen wollten auch die EU-Gremien Rechnung tragen. So wurde im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums mit dem am vorgelegten Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die EU-Kommission ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichtspflichten gegangen, auch wenn der Entwurf im Nachgang zu kontroversen Diskussionen führte.

Mehr als ein Jahr nach dem Richtlinienvorschlag haben sich am nun der Rat und das Europäische Parlament auf eine vorläufige politische Einigung verständigt, die im Folgenden dargelegt werden soll.