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NWB 43/2022 S. 3025

Energiekrise | Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger

Der Bundestag hat beschlossen, dass auch Rentner und Versorgungsempfänger ab dem eine einmalige Pauschale i. H. von 300 € erhalten. Die Pauschale erhält, wer zum Stichtag Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum ausgezahlt werden. Sie wird automatisch ausgezahlt, muss also nicht gesondert beantragt werden. Der Anspruch besteht nur für Personen mit einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, unterliegt jedoch nicht der Beitragspflicht in d...