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NWB Nr. 43 vom Seite 3072

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Denn wer es an der nötigen Vorsicht fehlen lässt, dem droht mitunter ein böses Erwachen. Getreu diesem Motto wurden von der Stadt dann auch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nicht von Amts wegen an eine niedrigere Steuerveranlagung angepasst, um den Steuerpflichtigen vor Überraschungen in Form von „späteren Nachzahlungen zu schützen“.

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