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NWB Nr. 44 vom

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Handels mit Treibhausgasminderungsquoten

Laura Klein

Der Handel mit Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) gewinnt zusehends an Bedeutung. Seit dem können auch alle Halter reiner Elektrofahrzeuge am sog. THG-Quotenhandel teilnehmen. Eine Vielzahl von Anbietern unterstützt die Fahrzeughalter dabei und zahlt Prämien in unterschiedlichen Modellen aus. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Umsätze der verschiedenen Beteiligten des THG-Quotenhandels ist seitens der Finanzverwaltung bisher nur punktuell geklärt.

Hintergrund

[i]Alle Halter reiner Elektrofahrzeuge können durch Anbieter am THG-Quotenhandel teilnehmenDie THG-Quote verpflichtet insbesondere Mineralölunternehmen, die Emissionen, die durch den Vertrieb fossiler Kraftstoffe verursacht werden, jährlich um einen vorgegebenen Prozentsatz zu mindern. Dies können die sog. Quotenverpflichteten durch eigene Einsparungen sowie durch den „Ankauf“ von Einsparungen Dritter erreichen. Hieraus ist der sog. THG-Quotenhandel entstanden, an dem seit dem nun auch alle Halter reiner Elektrofahrzeuge teilnehmen können. Die Fahrzeughalter übertragen ihre Vermarktungsrechte an der THG-Quote in der Regel an Anbieter, welche Einsparungen einer Vielzahl von Fahrzeughaltern poolen und sie gesamme...