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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 6 V 1556/21

Gesetze: AO § 191; AO § 69; FGO § 102; FGO § 96

Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter Nichtinanspruchnahme weiterer Haftungsschuldner

Leitsatz

  1. Ein ”wegen Bescheid über Umsatzsteuer“ erhobener Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der mit Einwendungen gegen die Haftungsinanspruchnahme erhoben wurde, ist in einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des gegen den Antragsteller erlassenen Haftungsbescheids wegen Umsatzsteuer auszulegen.

  2. Im Fall der Haftungsinanspruchnahme des gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführers aus § 69 AO, der sich auf schlechte Vermögensverhältnisse beruft, ist die rechtmäßige Ausübung des Auswahlermessen ernsthaft zweifelhaft, wenn auch eine Haftung gegen einen faktischen Geschäftsführer in Betracht zu ziehen gewesen wäre, dies aber von der Finanzbehörde nicht näher erwogen wurde. Ermessensfehlerhaft ist es zudem, wenn die Finanzbehörde in diesem Fall geltend macht, dass der faktische Geschäftsführer schlechte Vermögensverhältnisse aufweist, zugleich aber die schlechten Vermögensverhältnisses des gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführers nicht zum Anlass genommen hat, von dessen Inanspruchnahme abzusehen.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2023 S. 23 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 23 Nr. 1
PAAAJ-25215

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