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BFH Urteil v. - I R 98/76 BStBl 1981 II S. 465

Gesetze: EStG § 20

Der Gewinn aus der Veräußerung einer privat gehaltenen stillen Beteiligung unterliegt nicht der ESt

Leitsatz

Die Veräußerung einer typischen stillen Beteiligung an einen Dritten hat als Vorgang in der privaten Vermögenssphäre grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Ein über den Betrag der Einlage hinausgehender (Mehr-)Erlös zählt - wenn darin keine Gewinnanteile aus einem schon abgelaufenen Wirtschaftsjahr enthalten sind - nicht zu den Einkünften i.S. des § 20 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 465
DAAAA-91631

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