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BFH 21.06.2022 VIII R 25/20, StuB 21/2022 S. 833

Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb der kurzen Zeit gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (Anschluss an das , NWB BAAAI-62442, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Kurzinfo StuB 2022 S. 472, NWB YAAAJ-15505; Bezug: § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 EStG; § 18 Abs. 1 Sätze 1 und 4 UStG; § 46 Abs. 1 Satz 1 UStDV).

Praxishinweise

Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, zu denen auch Umsatzsteuervorauszahlungen gehören, § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG entsprechend. Hiernach gelten z. B. bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG regelmäßig wiederkehrende A...