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BFH 21.02.2022 I R 13/19, StuB 21/2022 S. 838

Kein steuerlich wirksamer rückwirkender Formwechsel, wenn bei Beschlussfassung die Einbringungsvoraussetzungen nicht vorliegen

(1) Ein nach einem Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft an die Übernehmerin gerichteter Körperschaftsteuerbescheid ist wegen fehlender gesetzlicher Anordnung i. S. des § 179 Abs. 1 AO kein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für einen an die Gesellschafter der Überträgerin ergangenen Feststellungsbescheid. (2) Gegenstand der Übertragung beim vorgenannten Formwechsel sind die jeweiligen Mitunternehmeranteile der Einbringenden (vgl. Senatsurteil vom - I R 26/18, NWB GAAAH-43206, BStBl 2022 II S. 93). (3) Jedenfalls im Zeitpunkt der tatsächlichen Einbringung der Mitunternehmeranteile (hier: in Form des Beschlusses des Formwechsels) müssen die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 25 Satz 1, 20, 21 UmwStG 2006 vorliegen. Daran fehlt es, wenn die Überträgerin zuvor ihren ganzen Gewerbebetrieb i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 ...