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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 3283/18

Gesetze: SGB VII § 8; SGB VII § 102

Leitsatz

Leitsatz:

Sind Art und Ausmaß einer (nur möglichen) Vorschädigung bei unfallnah dokumentierter Ruptur einer Quadrizepssehne und naturwissenschaftlich geeignetem Unfallhergang nicht feststellbar, geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des beklagten Unfallversicherungsträgers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAJ-25359

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