Helmut Kotz, Dorothee Hubo

Mandantenorientierte Sachbearbeitung

19. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01031-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65369-3

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Mandantenorientierte Sachbearbeitung (19. Auflage)

Lernfeld 7: Betriebliches und privates Handeln an den Rechtsnormen ausrichten

Fall 39: Feststellung des Gewinnes nach § 4 Abs. 3 EStG mit Anfertigung der Anlage EÜR

Ein freiberuflicher Finanzberater hat zur Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen für die Umsatzsteuer und Einkommensteuer eine Einnahmenüberschussrechnung eingerichtet, nach der die Anlage EÜR erstellt werden kann. Seine beratende Tätigkeit umfasst auch eine Vortragstätigkeit im Finanzwesen. Zu seiner Tätigkeit liegen folgende Angaben vor:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umsatzsteuerpflichtige Honorareinnahmen (19 %)
150.000 €
Vereinnahmte USt
28.500 €
Gezahlte Vorsteuer
4.900 €
USt-Vorauszahlungen
24.000 €
Nicht steuerbare Honorareinnahmen (Drittland)
20.000 €
Private Pkw-Nutzung (1 %-Regelung)
6.000 €
Ausgaben für Personal
32.000 €
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
11.500 €
Aufwendungen für Telekommunikation
1.400 €
Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
12.000 €
Kfz-Kosten
8.000 €
Bewirtungsaufwendungen
840 €
Verpflegungsmehraufwendungen (Pauschalen)
1.200 €
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer (Mittelpunkt der Tätigkeit)
2.400 €

a)

Ermitteln Sie die Betriebseinnahmen!

b)

Ermitteln Sie die Betriebsausgaben!

c)

Ermitteln Sie den Gewinn!

d)

Welche Formvorschriften bestehen für die...

Lösung

Mandantenorientierte Sachbearbeitung

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