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IWB Nr. 21 vom Seite 853

Brennpunkte steuerlicher Betriebsprüfungen in Inbound- und Outbound-Fällen

Gegenwart und Zukunft der Außenprüfung

Thomas Rennar

Steuerliche Betriebsprüfungen sind ein entscheidendes Instrument, um den Staatshaushalt durch Steuermehreinnahmen zu finanzieren und gerade in Krisenzeiten unvorhergesehene Finanzlöcher zu stopfen. Auch für den steuerpflichtigen Unternehmer bzw. dessen Unternehmensgruppe ist eine steuerliche Außenprüfung im Inbound- und im Outbound-Fall ein entscheidendes Instrument zur – jedenfalls meist vorwiegenden – Bestätigung steuerlicher Gestaltungsmaßnahmen sowie der turnusgemäßen Ergebnisse der umfassenden Steuerdeklaration durch den Berater. Welchen fachspezifischen Dauerbrennern in der Außenprüfung zu begegnen ist, zeigt dieser Beitrag. Mit Blick auf das Jahressteuergesetz 2022 werden hier auch zukünftige Themen exemplarisch aufgegriffen.

Kernaussagen
  • Ein aktueller Vergleich der Mehrergebnisse nach Größenklassen und Steuerarten zeigt im Fünfjahresvergleich des BMF, dass diese im Zeitverlauf insgesamt leicht abgefallen sind und mit weitem Abstand auf die Ertragsteuern von Groß- und Konzernbetrieben entfallen.

  • Die Prüfungsschwerpunkte einer steuerlichen Außenprüfung sind mannigfaltig. Brennpunkte ergeben sich bei den Ertragsteuern gerade für Gesellschafter bei der Berücksichtigung von Darlehensverlusten aus der Hingabe von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Abs. 2a EStG) sowie bei verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA).

  • Bei Inbound-Investitionen beschränkt steuerpflichtiger Ausländer ist der Wegfall von Registerfällen (§ 49 EStG) durch das Jahressteuergesetz 2022, auch bei Drittlizenzierungen zu beachten. Bei Real Estate Investments steht hingegen die Schaffung von Investitionsanreizen durch verbesserte AfA-Optionen (§ 7 Abs. 4 EStG-E) im Fokus.