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BFH Urteil v. - VIII R 143/78 BStBl 1981 II S. 665

Gesetze: EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 1EStG § 16 Abs. 4 Satz 3EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis mittels Arztvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb; bei Praxisveräußerung steht ihr der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit nicht zu

Leitsatz

1. Läßt die Witwe eines freiberuflich tätig gewesenen Arztes nach dem Tod ihres Ehemannes die Praxis durch einen Arztvertreter für eine Übergangszeit fortführen, so erzielt sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

2. Veräußert sie am Ende der Übergangszeit die Praxisgegenstände an den übernehmenden Arzt, so steht ihr der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 16 Abs. 4 Satz 3 EStG) nicht zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 665
UAAAA-91660

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