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RENO Nr. 11 vom Seite 5

Überblick über praxisrelevante Vorschriften zum steuerlichen Verfahrensrecht

Steuerberater Christoph Wenhardt

Das steuerliche Verfahrensrecht ist in der Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung geregelt. Dabei wird die Abgabenordnung auch als Mantelgesetz angesehen, da sie für alle Steuerarten Anwendung findet. Die Abgabenordnung hat hierbei neun Teile. Im folgenden Beitrag werden einige wichtige Begriffe und Grundsätze der Abgabenordnung, die in der Praxis eine wichtige Rolle spielen, näher erläutert.

Steuerpflichtiger

Wer alles Steuerpflichtiger ist, ergibt sich aus § 33 AO. Hiernach ist Steuerpflichtiger:

  1. wer eine Steuer schuldet,

  2. wer für eine Steuer haftet,

  3. wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat (z. B. der Arbeitgeber),

  4. wer eine Steuererklärung abzugeben hat,

Beispiel

Die Tante T hat ihrem Neffen N ein Grundstück geschenkt. N wird vom Finanzamt aufgefordert, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben. Da N verpflichtet ist eine Schenkungsteuererklärung abzugeben, ist er Steuerpflichtiger.

e)

wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat.

Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO)

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ergibt sich aus den jeweiligen Steuergesetzen. Für die Einkommensteuer ergibt sich z. B. die Steuererklärungspflicht aus § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV. Hierin ist festgelegt, wer eine Einkommensteuererklärung abzugeben hat.

Beispiel

Der ledige Vermieter ...

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