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BFH Urteil v. - VIII R 25/79 BStBl 1982 II S. 293

Gesetze: EStG § 16 Abs. 4 Satz 3

Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz

Der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit ist zu gewähren, wenn der Unternehmer durch Invalidität veranlaßt wird, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben. Die Berufsunfähigkeit bestimmt sich unabhängig vom Sozialversicherungsrecht danach, daß der Unternehmer infolge der Invalidität nicht mehr fähig ist, seinen Betrieb so wie bisher fortzuführen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 293
UAAAA-91702

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