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BFH Urteil v. - VIII R 150/79 BStBl 1982 II S. 321

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 24 Nr. 2EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, soweit Verbindlichkeiten bei Betriebsveräußerung nicht abgedeckt werden konnten

Leitsatz

Schuldzinsen für betrieblich begründete und bei der Betriebsveräußerung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zurückbehaltene Verbindlichkeiten können nachträgliche Betriebsausgaben sein, soweit sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Veräußerungspreis und die Verwertung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern hätten abgedeckt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 321
MAAAA-91709

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