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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 20-21 | Gemeinnützigkeit: BFH präzisiert Anforderungen an Zweckbetriebe

In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich der Bundesfinanzhof mit Zweckbetrieben befasst. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet demnach mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. Von grundsätzlichem Interesse sind auch die Aussagen des Bundesfinanzhofs in einem weiteren Beschluss, inwiefern Verwaltungsleistungen der Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks dienen.

Bei den nächsten beiden Entscheidungen musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, ob ein Zweckbetrieb vorliegt.

Nach § 65 AO ist ein Zweckbetrieb gegeben, wenn

  1. ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen,

  2. die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und

  3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.

Vielleicht erinnern Sie sich ja an unsere Berichterstattun...