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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 14 | Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs genügt nicht die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH.

Ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren zu Handwerkerleistungen hatten wir in unserer August-Ausgabe 2020 besprochen.

Im Streitfall war ein Dachdeckermeister an einer GmbH beteiligt. Diese erbrachte Handwerkerleistungen. Der Gesellschafter beauftragte das Unternehmen mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus. Die Rechnung beglich er über sein Gesellschafter-Verrechnungskonto.

Es liegt auf der Hand, worum sich der Streit dreht. Voraussetzung für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist ja nach dem Gesetzeswortlaut, dass die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung bei einem Kreditinstitut erfolgt.

Das Thüringer FG hatte in erster Instanz den Steuerbonus abgelehnt. Die Buchung auf einem Verrech...