Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 15 | Gewerbesteuer: Ausschluss der erweiterten Gewinnkürzung bei Grundstücksunternehmen

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen, wenn ein in der Rechtsform einer GmbH betriebenes Grundstücksunternehmen eine Dachfläche an eine teilweise personenidentische GbR verpachtet, die dort eine Photovoltaikanlage betreibt. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn mehrere Gesellschafter jeweils nur eine geringe (unter 1 % liegende) Beteiligung an der pachtenden Personengesellschaft haben.

In unserer Juli-Ausgabe 2021 hatten wir Sie über eine Steuerfalle für Grundstücksunternehmen bei der Gewerbesteuer informiert. Das FG Münster hatte in erster Instanz entschieden: Verpachtet ein in der Rechtsform einer GmbH betriebenes Grundstücksunternehmen Dachflächen an eine personenidentische Personengesellschaft, die diese zur Erzielung gewerblicher Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen nutzt, kommt es auch bei einer Zwergbeteiligung zu einem Ausschluss der erweiterten Kürzung. Es gebe keine Bagatellgrenze. Der Bundesfinanzhof hat dies im Revisionsverfahren jetzt bestätigt.

Es geht um die Regelung in § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG. Danach ist die erweiterte Kürzung des Gewinns ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz ganz ...