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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 16-17 | Umsatzsteuer: Einlagerung eingefrorener Eizellen als steuerfreie Heilbehandlung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen jedenfalls dann gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei ist, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem die Einlagerung und die Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind. Das Urteil ist über den Einzelfall hinaus von Bedeutung für die Praxis.

Die nächste Entscheidung zur Umsatzsteuer war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert. Es geht um die Frage, ob eine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.

Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist – so der V. Senat des BFH – jedenfalls dann gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt. Das kann sogar zu bejahen sein, wenn die Einlagerung und die Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.

Unter Kryokonservierung versteht man das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren im flüssigen Stickstoff. Mit Hilfe dieses Verfahrens ist es möglich, die...