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IWB Nr. 22 vom Seite 882

USA: Urteil zur Fremdüblichkeit von Lizenzen im Fall „Medtronic“

Caroline Wies und Anna Tempelmann

[i]United States Tax Court, Urteil v. 18.8.2022 „Medtronic“ unter https://go.nwb.de/rzf8sMit dem Urteil v.  entschied ein US-amerikanisches Gericht in dritter Folge zum Fall „Medtronic“ hinsichtlich der Fremdüblichkeit von Lizenzsätzen für die Überlassung von immateriellen Werten im Konzern. Das Gericht befasste sich mit der Wahl der Verrechnungspreismethode und urteilte, dass weder die in den USA geläufige Comparable Profits (CP) Method, noch die Comparable Uncontrolled Transaction (CUT) Method geeignet ist. Stattdessen wendete das Gericht die in den USA sog. unspezifizierte Methode an.

I. Sachverhalt im Überblick

[i]Umsatzbasierte Lizenz für IP im MedizintechnikbereichMedtronic ist ein Konzern für Medizintechnik. Die Medtronic Inc. (M-US) als Lizenzgeberin schloss mit der ausländischen Konzerngesellschaft Medtronic Puerto Rico (M-PR) als Lizenznehmerin Verträge für die Nutzung immaterieller Werte (IP) zur Herstellung der Produkte ab. Die Herstellung der Produkte durch die M-PR erforderte ein hohes Qualitätsmaß und hochqualifizierte Mitarbeiter, da die Produkte von Aufsichtsbehörden kontrolliert sowie in den menschlichen Körper implantiert wurden. Die M-PR übernahm die Produkthaftung von defekten Produkten und kontrollierte die Risiken, indem sie die Produkte...