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NWB-BB Nr. 12 vom Seite 378

Leser-Kommentar: Zeitpunkt der Jahresabschluss- Erstellung – Mandanten- oder Kanzlei-Orientierung?

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Wann sollten Unternehmen den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr erstellen? Die Antwort aus unternehmerischer Sicht ist klar: So zügig wie möglich! Denn die endgültigen Zahlen für das Vorjahr geben Orientierung für Ziele und Aktivitäten im aktuellen Jahr. Die Realität ist oft leider eine andere. Warum und wie könnten Unternehmen und Berater das gemeinsam ändern?

Berater-Erfahrung

Das Thema „zu später“ Jahresabschlüsse hat mich 20 Jahre im Firmenkundengeschäft von Banken begleitet und lässt mich als Berater seit weiteren 20 Jahren nicht los. Eine besonders leidige Erfahrung: Unternehmen und Steuerkanzlei schieben sich gegenseitig die Verantwortung für die späte Erstellung zu.

Vorgaben des HGB

Der Gesetzgeber hat im HGB wirklich unternehmerisch gedacht und gibt klare zeitliche Vorgaben für das Erstellen des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaften mit drei Monaten bzw. sechs für „kleine“. Und die Formulierung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften „innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“ kann wirtschaftlich nur in dem Sinne der obigen Fristen verstanden werden.

Ursachenforschung

Natürlich liegen die Gründ...