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NWB BB 12/2022 S. 351

Kassensysteme: Übergangsregelung für die TSE-Nutzung

Die Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE), die in der neuen Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) festgelegt ist, gilt für alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen. Auch wenn die Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH (vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul) ab dem nicht mehr zertifiziert ist, kann sie bis Ende Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn der Steuerpflichtige sie vor dem erworben und eingebaut hat.