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BFH Urteil v. - I B 23/82 BStBl 1983 II S. 132

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GewStG § 7

Keine Passivierung der erhobenen Abschlußgebühr in der Bilanz der Bausparkasse

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß für die bei Abschluß eines Bausparvertrages erhobene Abschlußgebühr in der Bilanz der Bausparkasse kein Passivposten angesetzt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 132
DAAAA-91790

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