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BFH Urteil v. - VI R 84/79 BStBl 1983 II S. 219

Gesetze: EStG 1974 § 3 Nr. 12 Satz 2

Aufwandsentschädigungen sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer inländische öffentliche Dienste leistet

Leitsatz

Die an Personalratsmitglieder im zivilen Dienst der amerikanischen Streitkräfte gezahlten Aufwandsentschädigungen können nicht nach Maßgabe des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei belassen werden. Denn diese Vorschrift setzt voraus, daß der Arbeitnehmer im Dienste eines inländischen Trägers öffentlicher Gewalt steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 219
GAAAA-91805

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