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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 10 KR 381/20

Gesetze: SGB V § 240 Abs. 1; Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler § 6; EStG § 9

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Verbeitragung von Einnahmen aus Kapitalvermögen zur GKV sind mit der Erzielung dieser Einnahmen einhergehende Werbungskosten abzuziehen. Der Begriff der Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs 1 Einkommensteuergesetz entspricht dem in § 3 Abs 1b Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler und kann daher bei der Bestimmung und Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens herangezogen werden.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 2568 Nr. 49
AAAAJ-27028

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