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BFH Urteil v. - I R 76/82 BStBl 1983 II S. 672

Gesetze: EStG § 4a Abs. 1 Nr. 2

Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs kann zu versagen sein, wenn dadurch ein Verlustrücktrag eröffnet würde

Leitsatz

Eine fehlerfreie Ermessensausübung durch das FA setzt einen umfassend und einwandfrei ermittelten Sachverhalt voraus.

Das Einvernehmen des FA zur Umstellung des Wirtschaftsjahres kann auch dann zu versagen sein, wenn durch die Umstellung u.a. die Möglichkeit eines Verlustrücktrages eröffnet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 672
KAAAA-91860

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