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BFH Urteil v. - I R 188/79 BStBl 1984 II S. 149

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

Keine Hinzurechnung bei Benutzung von Kaianlagen aufgrund eines Gestattungsvertrags

Leitsatz

Wird einem Schiffahrtsunternehmen von der Hafenverwaltung in einem besonderen Vertrag gestattet, den Güter- und Personenverkehr von einem näher gekennzeichneten Teil einer Kaianlage mit Vorrang vor anderen Hafenbenutzern abzuwickeln, ist der Teilwert der Kaianlage (Spundwände) dem Gewerbekapital des Schiffahrtsunternehmers nicht hinzuzurechnen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 149
OAAAA-91889

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