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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 82/21

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4; EStG § 9 Abs 4

Zum Ort der ersten Tätigkeitsstätte bei Versetzung und sofortiger mehrjähriger Rückabordnung eines Finanzbeamten

Leitsatz

Bei der Versetzung eines Finanzbeamten an ein Finanzamt für Großbetriebsprüfung und gleichzeitiger Rückabordnung an ein anderes Finanzamt im Rahmen der Ausbildung zum Großbetriebsprüfer stellen die Fahrten zum Abordnungs-Finanzamt Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dar, wenn beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung während dieser Zeit keine wesentlichen Arbeitsleistungen erbracht wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAJ-27984

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