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BBK Nr. 24 vom

Sozialversicherungswerte 2023: Meldepflichten zum Jahreswechsel

Jörg Romanowski

Wie jedes Jahr passt der Gesetzgeber die Rechenwerte für die Sozialversicherung (= Sozialversicherungswerte) wieder an: Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 ist am vom Bundeskabinett beschlossen worden, der Bundesrat hat am zugestimmt. In den Lohnprogrammen werden die geänderten Werte mit den kommenden Updates automatisch eingespielt – das ist nicht die Herausforderung. Aber welche rechtlichen Konsequenzen haben die Ausweitung des Übergangsbereichs und die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Der Beitrag zeigt die zu beachtenden Fristen und die daraus abzuleitenden Tätigkeiten für die Lohnbuchhaltung auf.

I. Ausweitung des Übergangsbereichs

Der Gesetzgeber hat den Übergangsbereich ab dem auf die Entgeltspanne von 520,01 € bis 1.600 € angehoben.

Arbeitnehmer haben in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, deren monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, nur einen reduzierten und innerhalb des Übergangsbereichs linear ansteigenden Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hierdurch soll die Niedriglohnschwelle bes...