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NWB Nr. 49 vom Seite 3441

Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2022 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende

Orientierungen, Planungen und Gestaltungen

Klaus Korn und Dr. Martin Strahl

III. Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende

1. Hinweise zur Abschreibung

Durch das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v.  (BGBl 2022 I S. 911) ist in § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG der Begünstigungszeitraum für die Inanspruchnahme der degressiven AfA auf bewegliche Anlagegüter ausgeweitet worden, die vor dem angeschafft oder hergestellt werden. Der Anwendungszeitraum war bislang auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Zur Übernahme der degressiven Abschreibung auch in den handelsrechtlichen Jahresabschluss s. oben unter I, 2, Buchst. d.

Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ (dort S. 164) angekündigte Einführung einer Investitionsförderung für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter für entsprechende Anschaffungen oder Herstellungen in d...