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BFH Urteil v. - I R 198/80 BStBl 1985 II S. 126

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1EStG § 7 Abs. 1 und 4

Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund eines Grundstückskaufvertrags abzubrechen ist und bis zum Abbruch weiter betrieblich genutzt wird

Leitsatz

1. Veräußert jemand ein bebautes Grundstück mit der Verpflichtung, die aufstehenden Gebäude, die er für eine gewisse Zeit nach Abschluß des Kaufvertrags noch weiter nutzen darf, vor Übergabe abzubrechen, so ist er als wirtschaftlicher Eigentümer der Gebäude grundsätzlich zur Vornahme der der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden AfA berechtigt.

2. Enthält der Kaufpreis eine Entschädigung für den durch den Abbruch der Gebäude entstehenden Verlust, ist diese erst im Jahr des Abbruchs als Ertrag zu erfassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 126
XAAAA-92002

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