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Online-Nachricht - Mittwoch, 14.12.2022

Internationale Besteuerung | Einigung über Mindestbesteuerung der größten Unternehmen (Europäischer Rat)

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, die Mindeststeuerkomponente (die sog. zweite Säule) der internationalen Steuerreform der OECD auf europäischer Ebene umzusetzen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die Richtlinie zur „zweiten Säule“ anzunehmen. Es wird ein schriftliches Verfahren für die förmliche Annahme eingeleitet. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter wurde am die erforderliche einstimmige Unterstützung erzielt.

Hintergrund: Am haben sich fast 140 Länder des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) auf eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt.

Die Reform der internationalen Körperschaftsteuervorschriften besteht aus zwei Säulen:

  • Die erste Säule