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NWB Sanieren Nr. 12 vom Seite 376

Die Patronatserklärung

Wann hilft sie gegen eine Insolvenz?

Carsten Lange

Dies ist eine Frage, die sich Unternehmen stellen, wenn sie Geschäftspartnern und/oder Tochtergesellschaften wirtschaftlich helfen möchten. Die andere Frage, die für diese Unternehmen im Hinblick auf ihre potenzielle Hilfestellung von Relevanz ist, lautet: Welches Risiko gehe ich durch eine Patronatserklärung ein und wie kann ich dieses Risiko begrenzen? Mit diesen Fragestellungen und Antworten hierauf beschäftigt sich die nachfolgende Darstellung.

Kernaussagen
  • Eine Patronatserklärung ist gesetzlich nicht geregelt und kann infolgedessen auch mündlich abgeschlossen werden. Dies sollte in jedem Fall aus Gründen der Beweissicherung vermieden werden.

  • Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit besteht Raum für die Ausgestaltung des Inhaltes. Dies ist einer der Aspekte, die als Vorteil für diese Kreditersatzsicherheit angesehen werden.

  • Notwendig zur Zweckerreichung der Insolvenzvermeidung und damit der Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist eine Regelung, wonach es sich bei den Gegenansprüchen um ein Darlehen handelt, hinsichtlich dessen der Rangrücktritt erklärt worden ist. Infolgedessen wäre dieses Darlehen im Zuge eines insolvenzrechtlichen Überschuldungs...

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