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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 2402/22 NZB

Gesetze: SGB V § 62; SGB XII § 61 ff

Leitsatz

Leitsatz:

Zu den "Kosten der Unterbringung in einem Heim" iSd § 62 Abs 2 Satz 5 Nr 2 SGB V zählt auch die Vergütung der vom Pflegeheim erbrachten Pflegeleistungen. Bei Versicherten, die in einem Pflegeheim leben und Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66a SGB XII erhalten, ist daher für die Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII maßgeblich (wie hier: LSG Baden-Württemberg, , L 4 KR 2403/22 NZB).

Fundstelle(n):
CAAAJ-29580

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